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   OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 12 L 49.15   

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OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 12 L 49.15 (https://dejure.org/2015,30280)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.10.2015 - 12 L 49.15 (https://dejure.org/2015,30280)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - 12 L 49.15 (https://dejure.org/2015,30280)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vollstreckung eines Bescheidungsurteils

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 358
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 08.09.2009 - 2 A 8.07

    Einsicht in Unterlagen der Forschungsgruppe Rosenholz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 12 L 49.15
    Rechtsgrundlage für die beantragte Vollstreckungsmaßnahme, die Vollstreckungsschuldnerin - unter Fristsetzung von zwei Wochen und Androhung eines Zwangsgeldes - zur Neubescheidung "gemäß Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 8. September 2009 - VG 2 A 8.07 - aufzufordern", ist § 172 Satz 1 VwGO.

    Gemessen an den vorstehenden Maßstäben, die auch von der Beschwerde nicht in Abrede gestellt werden, ist für die Annahme, das Verwaltungsgericht habe in dem angefochtenen Beschluss die Reichweite der Entscheidungsvorgaben im Urteil der Kammer vom 8. September 2009 (VG 2 A 8.07, NVwZ-RR 2010, 339, juris) verkannt, kein Raum.

  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93

    Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 12 L 49.15
    Dass eine der Vollstreckungsschuldnerin mit dem Urteil auferlegte Verpflichtung zur Ermittlung der überhaupt noch relevanten Unterlagen "völlig frei erfunden" sei, trifft ausweislich der für den Umfang der Bindungswirkung maßgeblichen Urteilsgründe (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 C 8.93 - NJW 1996, 737, juris Rn. 13; Beschluss vom 22. April 1987 - 7 B 76.87 - juris Rn. 6) nicht zu.
  • BVerwG, 22.04.1987 - 7 B 76.87

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft von Bescheidungsurteilen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 12 L 49.15
    Dass eine der Vollstreckungsschuldnerin mit dem Urteil auferlegte Verpflichtung zur Ermittlung der überhaupt noch relevanten Unterlagen "völlig frei erfunden" sei, trifft ausweislich der für den Umfang der Bindungswirkung maßgeblichen Urteilsgründe (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 C 8.93 - NJW 1996, 737, juris Rn. 13; Beschluss vom 22. April 1987 - 7 B 76.87 - juris Rn. 6) nicht zu.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2019 - 10 S 1429/19

    Vollstreckungsverfahren nach § 172 VwGO; zulässige Einwendungen im Hinblick auf

    Lediglich solche Umstände (alte oder neue), die von vornherein außerhalb der Bindungswirkung des Bescheidungsurteils liegen, mithin den offen gebliebenen Spielraum der Behörde betreffen, können schon im Vollstreckungsverfahren nach § 172 VwGO Bedeutung erlangen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.10.2015 - OVG 12 L 49.15 - NVwZ-RR 2016, 358; Rennert in Eyermann a. a. O. § 121 Rn. 32).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 13 OB 257/16

    Umfang der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Bescheidungsurteils; Erkennbar

    An der Rechtskraft teilnehmen und Bindungswirkung entfalten können jedoch nur diejenigen in den Entscheidungsgründen erkennbar gewordenen Rechtsauffassungen, die das Bescheidungsurteil tragen , das heißt die Gründe betreffen, aus denen das Gericht die Aufhebung des entgegenstehenden (Ablehnungs-)Bescheides wegen dessen Rechtswidrigkeit und sich darauf gründender Rechtsverletzung ausgesprochen und die Verpflichtung zur neuen Verbescheidung hergeleitet hat, und die es deshalb der ausstehenden behördlichen Entscheidung vorgegeben hat; nicht hingegen bloße obiter dicta oder Hinweise zur weiteren Sachbehandlung (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.7.2013 - BVerwG 5 C 8.12 -, BVerwGE 147, 216, 219, juris Rn. 15, Beschl. v. 22.1.2004 - BVerwG 1 WB 38.03 -, juris Rn. 6, Urt. v. 19.6.1968 - BVerwG V C 85.67 -, juris Rn. 14, und v. 21.12.1967 - BVerwG VIII C 2.67 -, BVerwGE 29, 1, 2 f., juris Rn. 5, Beschl. v. 6.3.1962 - BVerwG VII B 73.61 -, DVBl. 1963, 64, 65; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.6.2017 - 1 A 2292/16 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Beschl. v. 9.1.2018 - 22 ZB 17.939 -, juris Rn. 10, und v. 18.1.2010 - 11 C 09.2813 -, juris Rn. 28; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.10.2015 - OVG 12 L 49.15 -, juris Rn. 2, 5; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 25.10.2000 - 11 S 43/00 -, juris Rn. 39; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 113 Rn. 215; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 113 Rn. 448; weitergehend - auch sonstige "zur Beachtung bei Erlass des neuen Verwaltungsakts vorgeschriebene" Rechtsauffassungen - für eine prüfungsrechtliche Streitigkeit BVerwG, Beschl. v. 22.4.1987 - BVerwG 7 B 76.87 -, juris Rn. 6, 8, unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 3.12.1981 - BVerwG 7 C 30.80, 7 C 31.80 -, juris Rn. 14, jedoch ohne Auseinandersetzung mit und ohne Abkehr von den grundlegenden Urteilen v. 19.6.1968, a.a.O., und 21.12.1967, a.a.O.).
  • VG Ansbach, 20.10.2021 - AN 9 V 19.02051

    Vollstreckung gegen Behörde - Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung

    Denn das Gebot effektiven Rechtsschutzes gebietet es, die Fälle unzureichender, unvollständiger oder sonst wie fehlerhafter Neubescheidung uneingeschränkt als Nichterfüllung anzusehen und den Betroffenen nicht auf ein neues Erkenntnisverfahren zu verweisen (OVG Münster, NVwZ-RR 1992, 518; BayVGH, B.v. 1.4.2004 - 11 C 03.2911, BeckRS 2004, 29597; VGH Kassel NVwZ-RR 1999, 805; OVG Berlin-Brandenburg NVwZ-RR 2016, 358).
  • VG Berlin, 02.06.2022 - 2 K 64.20
    Dagegen ist die Behörde auch bei einem Bescheidungsurteil nicht gehindert, den begehrten Verwaltungsakt aus Gründen (erneut) zu versagen, zu denen sich das Urteil nicht verbindlich äußert (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - OVG 12 L 49.15 -, juris Rn. 2).
  • VG Berlin, 03.11.2021 - 4 K 391.19
    In diesem Fall soll es daher beim Vorrang des Vollstreckungsverfahren bleiben (so OVG Münster, Beschluss vom 23 Juni 2010 - 8 E 555/10 -, BeckRS 2010, 56719 sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Dezember 2009 - OVG 10 L 21.09 und vom 13. Oktober 2015 - OVG 12 L 49/15 - jeweils juris).
  • OLG Hamburg, 01.08.2022 - 5 Ws 44/22

    Strafvollzug in Hamburg: Zwangsgeld gegen eine Vollzugsbehörde bei Nichterfüllung

    Das bedeutet nicht, dass es der Behörde in jedem Fall versagt wäre, den Erlass des begehrten Verwaltungsakts erneut abzulehnen, denn sie ist nicht gehindert, den begehrten Verwaltungsakt aus Gründen (erneut) zu versagen, zu denen sich das Bescheidungsurteil nicht verbindlich äußert (OVG Berlin-Brandenburg, NVwZ-RR 2016, 358).
  • SG Dresden, 09.08.2016 - S 25 KR 1163/13

    Bestimmung einer Schiedsperson durch die Aufsichtsbehörde in einer

    Letzteres ist nicht nur dann der Fall, wenn die Behörde überhaupt keine Entscheidung getroffen hat, sondern auch dann, wenn sie die im Urteil verbindlich zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung des Gerichts bei der Neubescheidung nicht beachtet (vgl. z. B. zu der Parallelvorschrift des § 172 VwGO: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.10.2015, Az. OVG 12 L 49.15, juris, Rdnr. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 12 N 42.15

    Zulassungsbegehren; Zugang zu BStU-Unterlagen; "Rosenholz"-Unterlagen;

    Die Richtigkeit des Urteils wird auch nicht in Frage gestellt, soweit der Kläger mit Schriftsatz vom 21. Oktober 2015 ansatzweise darüber hinausgehende Bedenken gegen die Abweisung der Klage durch Prozessurteil erhoben hat, die nicht von vornherein von der Hand zu weisen sind (vgl. die im Vollstreckungsverfahren betreffend das Urteil VG 2 A 8.07 ergangene Beschwerdeentscheidung des Senats vom 13. Oktober 2015 - OVG 12 L 49.15 - juris).
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